Gut zum Druck (GzD)

Der Kunde erteilt die Freigabe zum Drucken. Dazu erhält er üblicherweise von uns einen Abzug der Druckdaten in Form eines PDFs, eines Bildes oder eines Ausdrucks. Ein solcher Abzug ist grundsätzlich nur für das Layout bindend, nicht für das Papier oder die Farben. Für Letzteres kann ein Proof erstellt oder sogar ein Andruck gemacht werden.